Nähere Information über Hochzeiten in Thailand

Gästen wird empfohlen, ihre Botschaft für weitere/aktuelle Informationen zu kontaktieren – bitte sehen Sie die Links am Ende dieser Seite

Nachstehend finden Sie die notwendigen Schritte, um die Hochzeit durch die thailändischen Behörden gültig erklären und im Ausland anerkennen zu lassen:

Punkt 1.

Eine Konsularbescheinigung für Braut und Bräutigam von der zuständigen Botschaft Ihres Landes in Thailand ausstellen lassen (in englischer Sprache).

Punkt 2.

Die Konsularbescheinigung für Braut und Bräutigam, welche in englischer Sprache von den Botschaften ausgestellt wird, muss auf Thai durch ein Anwaltsbüro in Bangkok übersetzt werden.

Punkt 3.

Das Originaldokument gemäß Punkt 1 und 2 muss durch das Außenministerium in Bangkok (auf jeder Seite) beglaubigt und gestempelt werden.

N.B.:

Die gültigen Reisepässe von Braut und Bräutigam müssen für die Schritte 1, 2 und 3 vorgezeigt werden. Um die obigen Schritte abzuschließen sollten in Bangkok 3 Arbeitstage eingeplant werden (bitte beachten Sie die staatlichen Feiertage in Bangkok). Es wird dringend empfohlen Termine bei den Behörden zu vereinbaren, so dass die Dokumente zeitgerecht ausgestellt werden.

Punkt 4.

Sobald Sie auf Samui sind, werden die Dokumente einige Tage vor der Hochzeit (je nach Check in) dem Standesamt von Nathon zur Ausstellung der Hochzeitsurkunde (in Thai) übergeben. Braut und Bräutigam haben die Möglichkeit die offiziellen Dokumente am Standesamt zu unterschreiben oder die Behörden kommen zum Hotel und die Dokumente werden nach der Hochzeitszeremonie im Hotel unterschrieben. Schritt Nummer 4 wird von der The Siam Residence Deluxe und kostet für jede Möglichkeit zusätzlich 4000 Baht. Bitte beachten Sie, dass das Hotel nicht verantwortlich für die Durchführung der Punkte 1 bis 4 ist; Braut und Bräutigam sind die alleine verantwortlichen Personen für die Ausstellung der korrekten Dokumente.
Die Punkte 1 bis 4 sind nicht erforderlich, wenn die Brautleute keine offizielle Urkunde für die Hochzeit benötigen.

Österreich Österreichische Botschaft in Bangkok

Botschafter: Mag. Arno Riedl
Generalkonsul: Robert Landlinger

14 Soi Nantha, off Soi Sathorn 1
South Sathorn Road
Bangkok 10120 Thailand

Telefon: +66 (2) 303 6057-9
Mobil: +66 (1) 8145965
Telefax: +66 (2) 287 3925
e-Mail: bangkok-ob@bmaa.gv.at
Website des österreichischen Ausenministeriums

Deutschland Deutsche Botschaft in Bangkok

Deutsche Diplomatische Vertretung in Thailand

England British Embassy Bangkok

Britische Diplomatische Vertretung in Thailand

Thailand Royal Thai Embassy Vienna

Botschafter: Mr. Adisak Panupong

Cottagegasse 48
1180 Vienna / Austria

Telefon: +43 (1) 478 3335
Telefax: +43 (1) 478 2907 oder 479 0588
e-Mail: thai.vn@embthai.telecom.at
Thailändische Botschaft in Wien

Weitere thailändische Botschaften

Thailand Royal Thai Embassy Berlin
Thailand Royal Thai Embassy London

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